Unternehmer- und Unternehmerinnenehe, – Trennung und Scheidung

Trennen sich Ehepartner, sind in der Regel belastende Situationen für alle Familienmitglieder die Folge. Wird eine Unternehmerehe getrennt oder geschieden, wird es erst so richtig kompliziert. Das gegenseitige Verständnis und Einvernehmen ist in solchen Situationen existentiell.

Die wenigsten Unternehmerinnen und Unternehmer dürften bei ihrer Heirat bereits die Trennungs-Variante durchgedacht haben. Schliesslich schwelgt man im Glück und glaubt an die These „bis der Tod uns scheidet“. Dann gehen die Jahre ins Land, die Kinder kommen zur Welt, die Belastung im Berufsleben steigt, das Unternehmen verändert sich. Auch die Ehepartner verändern sich. Obwohl es materiell und auf der Gefühlsebene gegen aussen ganz ordentlich zu funktionieren scheint, nehmen negative Anzeichen zu.

Und eines Tages kracht es im Ehegebälk. Überraschend kann ein Partner mit der Situation konfrontiert werden, dass kein Stein mehr auf dem anderen steht. Oft ist der eine Ehepartner im Vorsprung mit seinen Trennungsabsichten. Der überrumpelte und in seinem Elend zurückgebliebene Partner versteht die Welt nicht mehr, ist verletzt, enttäuscht und wütend.

In dieser schwierigen Situation geht es bei jeder Trennung und Scheidung darum, Regelungen bezüglich den Kindern, Unterhaltsbeiträgen, Aufteilung des Vermögens usw. zu treffen. Paare tun dies entweder im gemeinsamen Einvernehmen oder im Kampf. Entweder man einigt sich gütlich, oder die Richter entscheiden schlussendlich, – unter Umständen nach Jahren des zermürbenden Streites.

Bei der Unternehmerehe stellen sich darüber hinaus weitere Fragen. Arbeitet der Partner oder die Partnerin weiterhin im Unternehmen mit? Gelten Kündigungsfristen? Darf der Unternehmer noch frei Unternehmensentscheide fällen, Geldbezüge tätigen, Aktien verkaufen? Wem gehört nun das Unternehmen, wird es hälftig aufgeteilt? Wie wird das Einkommen sichergestellt? Kann das Unternehmen überhaupt weitergeführt werden oder muss es verkauft werden? Müssen Beteiligungsverhältnisse entflechtet werden? Wer hat welchen Anspruch auf Einblick in die Geschäftsunterlagen? Wer wohnt weiter in der Wohnung, die zur Geschäftsliegenschaft gehört?

Trennungen und Scheidungen bergen riesige Konfliktpotentiale in sich. Oftmals geht es ums nackte wirtschaftliche Ueberleben beider Partner. In Phasen grösster psychischer Anspannung müssen materielle Entscheide gefällt werden. Bei der Unternehmerehe kommen Entscheide dazu, die das Ueberleben des Unternehmens betreffen. Gravierende Konsequenzen drohen dem Unternehmen bei hinausgezögerten oder unter Zeitdruck falsch oder einseitig getroffener Entscheide. Ein Unternehmen, das einige Monate im Entscheidungsvakuum stecken bleibt, ist gefährdet.

Können sich die beiden Partner wegen verletzten Gefühlen, Trauer, Hass und Wut nicht verständigen oder blockieren sie über längere Zeit das konstruktive Gespräch, wirkt sich dies nicht nur negativ auf die familiäre Situation und auf die Kinder aus, sondern ebenso negativ auf das Unternehmen. Eine Gefährdung des Unternehmens und damit oftmals auch die Gefährdung der Existenz beider Partner muss zwingend vermieden werden.

In einer Unternehmerehe ist der respektvolle und von Achtung geprägte Umgang miteinander noch wichtiger als in der „normalen“ Ehe. Lösungen von familiären und unternehmerischen Konflikten finden nur über das gemeinsame Gespräch statt. Gesprächsverweigerung ist tödlich. Fairness, Offenheit und Ehrlichkeit ist absolute Pflicht. Hören Sie zu, was Ihren Partner oder Ihre Partnerin bedrückt. Nehmen Sie die Aengste und Befürchtungen ernst. Lassen Sie sich nicht von negativen Gefühlen dominieren und bleiben Sie sachlich.

Zögern Sie nicht, eine vermittelnde Person beizuziehen. Geschulte Mediatoren können Situationen entkrampfen und Brücken bauen. Bis vielleicht folgende philosophische Aussage Bedeutung bekommt: Sei nicht traurig, dass es vorbei ist, – sei glücklich, dass es schön war…